Service

Wir informieren Sie gerne über gesetzliche Bestimmungen die zur Durchführung von Krankenfahrten relevant sind:

  • Stationäre Behandlung
  • Ambulante Behandlung
  • Ambulante Operationen mit Vor- und Nachuntersuchungen
  • Chemo und Bestrahlungstherapie
  • Dialysebehandlung
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
  • Sonstige Behandlungen, die durch diverse Voraussetzungen des Versicherten gegeben sind

Es besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Durchführung von Krankenfahrten, die sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen, sowie von den gesetzlichen Berufsgenossenschaften übernommen werden.

Für Fragen zu dem Thema Krankenfahrten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und überreiche Ihnen gerne persönlich ein Merkblatt der "Richtlinie zur Durchführung von Krankenfahrten im Rahmen einer gesetzlichen Leistung der Krankenkassen/Berufsgenossenschaften".

Ich freue mich auf Ihren Anruf.